Tagung
Das Recht auf Bildungsurlaub oder Bildungsfreistellung ist seit den 70er Jahren in vielen Bundesländern gesetzlich geregelt. Ein Bundesgesetz dazu gibt es nicht.
Viele Arbeitnehmende nutzen diese fünf Tage jährlich, um sich weiterzubilden – auch durch die Teilnahme an Angeboten der politischen Bildung. Dennoch ist der prozentuale Anteil der Teilnehmenden im Verhältnis zur Gesamtzahl der Arbeitnehmenden immer noch gering.
Der Arbeitskreis deutscher Bildungsstätten (AdB) verabschiedete im Jahr 2018 eine Stellungnahme zur Stärkung der politischen Erwachsenenbildung durch ein breiteres Angebot von Seminaren, die als Bildungsurlaub bzw. Bildungsfreistellung anerkannt sind. Es wurden die Probleme und Herausforderungen benannt, mit denen sich überregionale Träger wie z.B. Bildungsstätten und Bildungswerke bei der Konzipierung und Antragstellung auseinandersetzen müssen, wenn Teilnehmende aus mehreren Bundesländern an den Seminaren teilnehmen sollen. Die gesetzlichen Voraussetzungen in den Bundesländern sind mitunter sehr unterschiedlich.
Die Tagung will sich mit diesen Herausforderungen befassen, Ideen zusammentragen und mit Verantwortlichen gemeinsam Überlegungen anstellen, wie Bildungsurlaub – Bildungsfreistellung – Bildungszeit zukünftig noch besser für die politische Bildung genutzt werden und wie die Erreichbarkeit von Erwerbstätigen durch Angebote der politischen Bildung erhöht werden kann.
Die Tagung richtet sich an Akteure der außerschulischen politischen Bildung, an Vertreter*innen in der (Bildungs-)Verwaltung und weitere Interessierte der Erwachsenenbildung/Weiterbildung.
Seminarleitung:
Boris Brokmeier, Mariaspring
Dr. Friedrun Erben, AdB
Nadja Bilstein, Haus Neuland
Seminarnummer: 19-935-K
Der Seminarflyer kann hier heruntergeladen werden.