Allgemeine Geschäftbedingungen
Anwendung und Geltung
Die vorliegenden Allgemeinen Geschäftsbedingungen (AGB) gelten für alle Verträge, die zwischen Mariaspring – Ländliche Heimvolkshochschule e.V. (nachfolgend Mariaspring genannt) und den jeweiligen Partner*innen abgeschlossen werden. Angebote und Leistungen von Mariaspring erfolgen ausschließlich aufgrund dieser AGB. Sie sind vereinbarter Bestandteil aller Verträge, die mit Mariaspring abgeschlossen werden und gelten für künftige Vertragsbeziehungen auch dann, wenn sie nicht nochmals ausdrücklich einbezogen werden.
Gast- und Kooperationsveranstaltungen
Gast- und Kooperationspartner*innen haben ihre Teilnehmenden auf die AGB von Mariaspring hinzuweisen.
Bei Gruppenbuchungen wird nach Beendigung der Veranstaltung eine Gesamtrechnung erstellt, aus der das Zahlungsziel hervorgeht.
Wird eine Gast- oder Kooperationsveranstaltung abgesagt, stellt Mariaspring folgende Ausfallkosten in Rechnung:
- Ab 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn: 25% der Gesamtkosten
- ab 4 Wochen vor Veranstaltungsbeginn: 70% der Gesamtkosten,
- ab 3 Wochen vor Veranstaltungsbeginn: 80% der Gesamtkosten,
- ab 1 Woche vor Veranstaltungsbeginn: 100% der Gesamtkosten.
Diese Regelung greift analog bei Absage von Einzelteilnehmenden. In diesem Fall bezieht sich die fällige Ausfallgebühr auf die Kosten für Unterkunft und Verpflegung.
Reserviert ein Veranstalter ein Zimmerkontingent (ggf. mit Seminarraum und Verpflegung) für eine Veranstaltung in Mariaspring, zu der sich die Teilnehmenden selbst in Mariaspring anmelden und auch bezahlen, werden bei Absage der Veranstaltung durch den Veranstalter die o.g. Ausfallkosten ausschließlich dem Veranstalter in Rechnung gestellt.
Einzelzahlung
Wird zwischen Veranstaltenden einer Gast- oder Kooperationsveranstaltung und Mariaspring die Zahlung der Beiträge für Unterkunft und Verpflegung durch die Teilnehmenden direkt an Mariaspring vereinbart, ist Mariaspring berechtigt, im Fall von Nichterscheinen oder kurzfristigen Absagen einzelner Teilnehmenden, den Vertragspartner*innen die entsprechenden Ausfallkosten in Rechnung zu stellen.
Bildungsurlaubsseminare, Veranstaltungen von Mariaspring
Seminare und Anmeldung
Angebote und Ankündigungen von Seminaren und anderen Veranstaltungen von Mariaspring sind bis zur schriftlichen Bestätigung durch Mariaspring unverbindlich.
Eine verbindliche Anmeldung zur Teilnahme an Seminaren ist über die Homepage von Mariaspring erforderlich. Mariaspring bestätigt die Anmeldung schriftlich. Sollte die maximale Teilnehmendenzahl überschritten sein, nehmen wir Interessierte auf Wunsch in die Warteliste auf.
Seminarbeitrag
Der Seminarbeitrag schließt die Seminargebühr sowie Übernachtung und Verpflegung ein. Exkursionskosten werden ggf. zusätzlich erhoben. Nicht in Anspruch genommene Einzelleistungen (Mahlzeiten/Übernachtungen) können nicht vergütet werden. Sie führen auch nicht zu einer Reduzierung des Seminarbeitrages.
Rücktritt
Sollten angemeldete Teilnehmende an einem Seminar von Mariaspring nicht teilnehmen können, haben sie Mariaspring umgehend darüber zu informieren.
Bei Absage von Einzelteilnehmenden behält sich Mariaspring vor, folgende Ausfallkosten in Rechnung zu stellen:
- ab 6 Wochen vor Veranstaltungsbeginn: 50 € Verwaltungskostenpauschale,
- ab 2 Wochen vor Veranstaltungsbeginn: 70% des Seminarbeitrages,
- ab 1 Woche vor Veranstaltungsbeginn: 80% des Seminarbeitrages,
- bei Absage am Veranstaltungstag oder bei Nichterscheinen: 100% des Seminarbeitrages.
Diese Regelung gilt auch für Veranstaltungen ohne Teilnahmebeitrag. Mariaspring behält sich in diesem Fall vor, eine angemessene Ausfallpauschale in Rechnung zu stellen.
Seminarabsage durch Mariaspring
Sollte ein Seminar durch Mariaspring abgesagt werden müssen, wird der bezahlte Seminarbeitrag selbstverständlich zurückerstattet. Weitere Ansprüche können nicht geltend gemacht werden.
Pflichten der*des Teilnehmenden, Seminarausschluss
Teilnehmende haben die jeweils gültige Brandschutzordnung zu beachten und die zur Verfügung gestellten Geräte, Materialien und Räume pfleglich zu behandeln. Den Anweisungen der Mitarbeitenden der Bildungsstätte oder ihren Erfüllungsgehilfen ist nachzukommen. Wer gegen seine Pflichten als Teilnehmende*r vorsätzlich oder grob fahrlässig verstößt, kann von der weiteren Teilnahme ganz oder teilweise ausgeschlossen werden.
Haftung
Für Beschädigung, Diebstahl oder Verlust mitgebrachter Gegenstände haftet Mariaspring nicht. Fundsachen können gegen Erstattung der Kosten und auf eigenes Risiko nachgesandt werden. Andernfalls werden diese Gegenstände nach 6 Monaten entsorgt oder gehen in das Eigentum von Mariaspring über.
Teilnehmende haften gegenüber Mariaspring für mutwillige Beschädigungen, Zerstörung und Verlust. Werden der Geschäftsbetrieb oder die Sicherheit von Mariaspring oder deren Gäste durch Vertrags-partner*innen gefährdet, so kann Mariaspring den Vertrag lösen. Dies gilt auch im Fall von höherer Gewalt und sonstiger unvorhersehbarer, außergewöhnlicher und unverschuldeter Umstände, wenn dadurch die Leistung von Mariaspring unmöglich, unzumutbar oder für die Vertragspartner*innen ohne Interesse ist.
Copyright
Seminarunterlagen dürfen nur mit Einverständnis von Mariaspring vervielfältigt und veröffentlicht werden.
Datenspeicherung/Datenschutz
Mariaspring behandelt personenbezogene Daten gemäß der EU-DS-GVO. Mit der Anmeldung bzw. Buchung erklären sich Teilnehmende bzw. Veranstaltende mit der automatischen Be- und Verarbeitung der personenbezogenen Daten für Zwecke der Rechnungsstellung, Nachweispflicht sowie der Seminarabwicklung durch Mariaspring einverstanden.
Fotografien/Filmaufnahmen
Mit der Anmeldung willigen Teilnehmende in die Anfertigung von Personenabbildungen (Fotografien, Filmaufnahmen) ein. Bilder oder Filmaufnahmen, auf denen Sie eventuell zu erkennen sind, können ggf. auf dem Internetauftritt (Facebook und Homepage), im Jahresprogramm, in Dokumentationen oder in Flyern von Mariaspring veröffentlicht werden. Sie können dieser Regelung schriftlich vor Seminarbeginn widersprechen.
Sonstige Regelungen
Das Mitbringen und Halten von Tieren ist nur nach vorheriger Zustimmung durch Mariaspring gestattet.
Vertragspartner*innen sind verpflichtet, etwaige Mängel unverzüglich in Mariaspring anzuzeigen. Ansprüche der Vertragspartner*innen sind innerhalb eines Monats nach der vertraglich vorgesehenen Beendigung der Leistungserbringung gegenüber Mariaspring geltend zu machen. Nach Ablauf der Frist können Ansprüche nur geltend gemacht werden, wenn die Vertragspartner*innen ohne Verschulden an der Einhaltung der Frist verhindert worden sind.
Schlussbestimmungen
Änderungen und Ergänzungen der Allgemeinen Geschäftsbedingungen benötigen der Schriftform.
Die Unwirksamkeit einzelner Bestimmungen berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bestimmungen.
Gerichtsstand ist Göttingen.
Sachstand: September 2024
Kontakt
Mariaspring – Ländliche Heimvolkshochschule e.V.
Rauschenwasser 78
37120 Bovenden
Telefon 05594/95060
Fax 05594/950650
E-Mail: info@mariaspring.de